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Das Schiedsamt - "Nicht Richter, sondern Schlichter"

Bei Streitfällen des täglichen Lebens, wird, bevor Privatklage beim Amtsgericht erhoben werden kann, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann durchgeführt. Die Schiedsperson kann aber auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten, wenn es um vermögensrechtliche Ansprüche geht. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Die Aufgabe des Schiedsamtes ist es vornehmlich, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Schiedspersonen in Ostrhauderfehn

Siegfried Kruse
Idafehn-Süd 54 a, Ostrhauderfehn
Telefon 04952/61759
 
   
Vertretung  
Hannelore Janssen
Rudolf-Kinau-Str. 5, Ostrhauderfehn
Telefon 04952/5290