Die Niedersächsische Gemeindeordnung gibt den Gemeinden die Möglichkeit, für einzelne Ortsteile das Ehrenamt des Ortsvorstehers einzurichten. In der Gemeinde Ostrhauderfehn ist das für die Ortsteile Potshausen und Langholt geschehen. Der Ortsvorsteher wird vom Rat für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode bestimmt. Er hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung zu erfüllen.