Schiedsamt

Bei Streitfällen des täglichen Lebens wird, bevor Privatklage beim Amtsgericht erhoben werden kann, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann durchgeführt.
Die Schiedsperson kann aber auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten, wenn es um vermögensrechtliche Ansprüche geht. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

Die Aufgabe des Schiedsamtes ist es vornehmlich, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Schiedsamtsbezirk Ostrhauderfehn

Das Amt ist zur Zeit nicht besetzt.

Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde Ostrhauderfehn unter den Rufnummern 
04952 8051100 oder 04952 8051110 für weitere Informationen.