Seniorenbeirat

Ziel des Seniorenbeirats

Ziel der Gemeinde Ostrhauderfehn ist es, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger aktiv am gesellschaftlichen Miteinander zu beteiligen.

Rat und Verwaltung brauchen – gerade auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels – die Mitarbeit und Unterstützung der älteren Menschen. Die Gemeinde Ostrhauderfehn hat daher ein besonderes Interesse, die Wünsche und Anregungen lebenserfahrener Bürgerinnen und Bürger in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn beschloss in seiner Sitzung eine Richtlinie für die Bildung und Arbeit eines Seniorenbeirates.

Dem an die Verwaltung herangetragenen Wunsch und dem Anspruch der Seniorinnen und Senioren, aktiv ihre Interessen und besonderen Belange im kommunalpolitischen Geschehen zu vertreten, soll so durch die Bildung eines Seniorenbeirates Rechnung getragen werden.

Aufgaben und Rechte des Beirats

Aufgaben und Rechte sind in der genannten Richtlinie beispielhaft genannt, wie z.B.:

  • Mitwirkung als beratendes Mitglied im Sozialausschuss und im Bauausschuss
  • Mitwirkung bei Planung von sozialen und kulturellen Veranstaltungen
  • Anregung und Unterstützen von Möglichkeiten aktiver Lebens- und Freizeitgestaltung älterer Menschen
  • Mitwirkung bei der Gestaltung seniorengerechter Lebensbedingungen

Weitere Inhalte und Schwerpunkte seiner Arbeit kann der Seniorenbeirat initiativ und nach freiem Ermessen selbst bestimmen.

Aufbau des Beirats

Der Seniorenbeirat Ostrhauderfehn besteht der genannten Richtlinie des Rates zufolge aus acht in einer Gründungsversammlung aus ihrer Mitte gewählten Personen aus der Gemeinde Ostrhauderfehn, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.