Europawahl 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament.
Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt (siehe hierzu „Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024“ vom 16. August 2023 (BGBl. I S. 213)).

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiterin
=> https://bundeswahlleiterin.de

Bekanntmachungen

Hinweise für Unionsbürger

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen.
Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.

Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens Sonntag, den 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Weitere Informationen finden Sie hier

=> Die Bundeswahlleiterin

=> Bundesministerium des Innern und für Heimat