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Wahlen

Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 13. September 2026 finden in Niedersachsen in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die allgemeinen Neuwahlen der Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage und der Regionsversammlung statt. Gleichzeitig werden auch die Stadtbezirksräte und die Ortsräte neu gewählt.

An demselben Tag können auch Direktwahlen in den Kommunen stattfinden, wenn die jeweilige Vertretung diesen Tag als Tag der Direktwahl beschließt. Direktwahlen sind dann erforderlich, wenn die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) im Oktober 2026 endet.

Die Amtszeit der HVB wurde Anfang des Jahres 2025 auf acht Jahre verlängert.

Eine eventuelle Stichwahl findet am 27. September 2026 statt.

Gemeindewahlleitung

GemeindewahlleiterStellvert. Gemeindewahlleiter/-in
Bürgermeister
Günter Harders
Hauptstr. 117, 26842 Ostrhauderfehn
04952 8051000
gemeinde@ostrhauderfehn.de
Herr Brink/Frau Waden
Hauptamt
Hauptstr. 117, 26842 Ostrhauderfehn
04952 8051100 oder 8051110
gemeinde@ostrhauderfehn.de

Gemeindewahlausschuss

VorsitzenderStellvertretende Vorsitzender
Günter HardersJoachim Brink
  
Beisitzer/inStellvertretender Beisitzer/in
Edith KruseHolger Lühring
Uwe WagnerTonia Ulpts-Möhlmann
Heidi Evers-WillmsJoachim Feldkamp
Michael KleinHannelore Oorlog
Manfred SchulzMarkus Ahrenholz
Helga MeyerTammo Hinken

Hinweise für Zuziehende

Bekanntmachungen

Hinweis zur Briefwahl

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei uns abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Wir stellen sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 

Unterlagen

  •  Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

Verfahrensablauf

  • Sie sprechen persönlich bei uns vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg (siehe unten),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Messengerdienst ist nicht möglich!!!

Fristen

  • Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. 
  • Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 13:00 Uhr, beantragt haben. 
  • Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Ostrhauderfehn, Rathaus, eingegangen sein.
  • Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. 

 Weitere Informationen

  • Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 
  • mindestens 16 Jahre alt sein und 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch online beantragt werden. Klicken Sie auf den Link und füllen einfach das Formular aus.

=> Briefwahl online beantragen

Wahlbezirke - Einteilung

Zur Kommunalwahl 2026 ist die Gemeinde Ostrhauderfehn in 13 Wahlbezirke gegliedert.
Hier finden Sie ein Verzeichnis sortiert nach Straße/Hausnummer und zuständigem Wahllokal

→ Verzeichnis Wahlbezirke Kommunalwahl 2026

 

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht!

Am Sonntag, den 13. September 2026, steht in der Gemeinde Ostrhauderfehn die Kommunalwahl an – ein wichtiger Tag für unsere lokale Demokratie. Damit alles reibungslos abläuft, braucht es engagierte Menschen, die Lust haben, einen Blick hinter die Kulissen einer Wahl zu werfen und aktiv mitzuwirken.

Unsere Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger sich einbringen. Damit eine Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sind zahlreiche ehrenamtliche Kräfte notwendig – in Ostrhauderfehn rund 140 Helferinnen und Helfer. Viele unterstützen uns bereits seit Jahren, andere sind zum ersten Mal dabei. Jede Unterstützung zählt.

Warum mitmachen?

  • Sie erleben hautnah, wie eine Wahl abläuft.
  • Sie übernehmen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe für die Allgemeinheit.
  • Vorkenntnisse? Nicht nötig! Sie erhalten vorher eine verständliche Einweisung durch das Wahlamt.
  • Als Dankeschön zahlt die Gemeinde Ostrhauderfehn ein Erfrischungsgeld von 50,00 € außerdem erhalten alle Wahlhelfer und Wahlhelferinnen ein kleines Geschenk.

Interesse?
Dann melden Sie sich gern beim Wahlamt der Gemeinde Ostrhauderfehn:
Telefon 04952/8051110 oder 8051100 
E-Mail gemeinde(at)ostrhauderfehn.de
oder füllen Sie einfach die Bewerbung als Wahlhelfer/-in hier auf der Startseite im Online-Portal „OpenR@thaus“ aus.

Wir freuen uns über jede Unterstützung – machen Sie mit und stärken Sie unsere Demokratie!