Anmeldung von Osterfeuern nicht mehr möglich

Die Anmeldefrist für Osterfeuer ist abgelaufen.
Osterfeuer sind laut Verordnung spätestens zwei Wochen vor Karfreitag beim Ordnungsamt der Gemeinde Ostrhauderfehn anzumelden. 
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Ostrhauderfehn im Ordnungsamt bei Herrn Luiking, Telefon 04952 8051300 oder Frau Janßen, Telefon 04952 8051310.

Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern im Gebiet der Gemeinde Ostrhauderfehn finden Sie hier auf der Homepage in der Rubrik "Verwaltung" unter "Ortsrecht".