Zum Hauptinhalt springen

Hinweisbekanntmachung

Die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostrhauderfehn für das Haushaltsjahr 2025 wird am 30. Dezember 2025 im Amtsblatt für den Landkreis Leer öffentlich bekannt gemacht. Auf die Veröffentlichung wird hiermit hingewiesen.
Die nach den §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Leer am 11.12.2024 erteilt worden. Die Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan liegt gemäß § 114 Abs. 2 Satz 3 des NKomVG

vom 05.01.2026 bis einschließlich 14.01.2026

im Rathaus der Gemeinde Ostrhauderfehn, Hauptstr. 117, 26842 Ostrhauderfehn, Zimmer 114 (1. OG), öffentlich aus.

Ostrhauderfehn, den 18.12.2025

Gemeinde Ostrhauderfehn
Der Bürgermeister
Günter Harders