Anmeldung von Osterfeuern

Das Anzeigen eines Osterfeuers war bis spätestens zwei Wochen vor Karfreitag, dem 14. März 2024, möglich. Bei Fragen steht das Ordnungsamt, Herr Luiking, unter Rufnummer 04952 8051300 oder per mail luiking@ostrhauderfehn.de, gerne zur Verfügung.

=> Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern im Gebiet der Gemeinde Ostrhauderfehn