Eichenprozessionsspinner: Bürger können Sichtung online melden

Mit den steigenden Temperaturen breitet sich der Eichenprozessionsspinner wieder im Landkreis Leer aus. Von den Raupen und ihren Nestern gehen Gefahren für die Gesundheit von Menschen aus.

Sichtungen des Eichenprozessionsspinners im Kreisgebiet Leer können beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Zwar besteht keine Meldepflicht – dennoch hilft es, wenn ein Befall dem Ordnungsamt der Gemeinde oder dem Landkreis Leer gemeldet wird, ganz gleich, ob die Bäume auf privaten oder öffentlichen Grundstücken stehen.

Nester können unkompliziert über ein Online-Formular des Landkreises Leer unter https://survey123.arcgis.com/share/d22e319b85f149a4ad41738cd71119a8?portalUrl=https://lkleer.maps.arcgis.com gemeldet werden.

Neben dem Fundort und der Anzahl befallener Bäume ist es nützlich, wenn Fotos mitgeschickt werden. Die Ordnungsämter der Gemeinden nehmen daraufhin eine fachliche Einschätzung vor, ob es sich um den Eichenprozessionsspinner handelt. Bestätigte Fälle werden anschließend auf der Karte sichtbar.

Wie werden die Raupen beseitigt?
Nur Fachfirmen oder extra geschulte Mitarbeiter können die Entfernung der Nester vornehmen. Dies erfolgt mit spezieller Ausrüstung und in Sicherheitskleidung in der Regel durch Absaugen, Heißwasserbehandlung oder durch Verkleben mit speziellem Kleber. Gift wird hier nicht eingesetzt, da dieses auch gegen andere Insekten, darunter viele Nützlinge, wirkt und weitere Fressfeinde in der Nahrungskette schädigen könnte.

Für Bäume auf öffentlichem Grund und an öffentlichen Straßen sind die Kommunen zuständig. Privatleute sind für Bäume auf ihren Grundstücken selber verantwortlich, sollten sich aber Rat bei den Behörden holen und eine Fachfirma hinzuziehen.

Bei Fragen melden Sie sich gerne im Ordnungsamt unter den Rufnummern 04952 8051300 oder 8051310.