Zum 1. Dezember 2026 geht die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Gemeinde Ostrhauderfehn auf das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer über.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungsberechtigten ausschließlich durch den Landkreis Leer betreut. Die neue Anlaufstelle befindet sich in der Bavinkstraße 23 in 26789 Leer. Die Gemeinde Ostrhauderfehn ist ab dem Stichtag nicht mehr an der Leistungserbringung beteiligt und stellt keine Ansprechpersonen für diesen Bereich mehr zur Verfügung.
Durch den Wechsel der Zuständigkeit ändert sich die Qualität der Antragsbearbeitung nicht. Die Leistungsansprüche werden weiterhin nach den bekannten Verfahren bearbeitet. Auch der laufende Leistungszeitraum bleibt bestehen.
